§ 57a-Überprüfung
Der richtige Weg für Ihre Sicherheit! Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung Ihres Fahrzeuges nach dem aktuellen Stand der Technik. Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeuges ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt – umgangssprachlich auch bekannt unter „Pickerl“.
Vereinbaren Sie einen Termin ohne Hektik und ohne Stress.
Matte Scheinwerfergläser?
Wenn Ihre Kunststoff-Scheinwerfergläser durch Umwelteinflüsse matt geworden sind – wie am Bild ersichtlich – können wir durch eine spezielle Oberflächenbehandlung das Problem beseitigen. Für die Verkehrssicherheit ein wichtiger Beitrag, mit klarem Scheinwerferlicht unterwegs zu sein wie das Bild nach der Behandlung zeigt.
Kennen Sie das?
Ganz plötzlich macht das Auto Sorgen
und das oft gleich am frühen Morgen!
Doch auch am Abend, ziemlich spät –
man hat es eilig und ein Date –
da springt der Wagen nicht mehr an!
Was ist denn nun..??
Was kann ich tun??
Man ärgert sich und hat es satt,
wo ist die nächste Autowerkstatt?
Carbon Cleaning
Motor Innenreinigung mit Wasserstoff